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Khuff

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7 Jahre 1 Woche her #68 von Hima
Khuff wurde erstellt von Hima
As Salamu alaikum. Ich komme mit dem Khuff nicht klar. 1 Frage: Ich mache reguläres Wudu. Kann ich normale Socken anziehen und darauf den Khuff ? Oder muss der Khuff direkt auf die Haut angezogen werden ohne Socken? 2. Frage: ich mache morgens reguläres Wudu. Muss der Khuff zwingend direkt nach dem Wudu angezogen werden, oder kann ich ihn auch später anziehen ?
Bitte um Klärung Inshallah.
Wassalam Ibrahim

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6 Jahre 11 Monate her #69 von Hima
Hima antwortete auf Khuff
Assalamualaikum

Leider habe ich bis jetzt noch keine Antwort bekommen.
Es wäre sehr wichtig für mich da ich in der Arbeit beten kann, aber relativ schlechte Möglichkeit für Wudu habe.
Djazakallahu khairan.

Wassalam Ibrahim

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6 Jahre 11 Monate her #70 von Muhammed
Muhammed antwortete auf Khuff
As salamu alaykum,

deine Anfrage hier, habe ich direkt nach deinem Post als Fatwa Anfrage an islam-wissen.com übermittelt. Habe leider bis dato keine Info bekommen.

Jedoch habe ich folgendes auf der Seite islam-wissen.com gefunden. Sofern du noch offene Fragen hast, bitte ich dich, an die Fatwa Stelle von islam-wissen.com zu wenden.


Die rituelle Benetzung (al-mas-h المسح)

Definition der rituellen Benetzung

Unter al-mas-h versteht man linguistisch “Überstreichen mit der Hand”. Terminologisch bezeichnet al-mas-h “die Benetzung von bestimmten Schuhen zur Herstellung der rituellen Reinigung (Tahaarah) in einer bestimmten Zeit”.
Die rituelle Benetzung auf angezogenen Schuhen

Darunter versteht man die Benetzung der Oberfläche der Schuhe.
Dabei wird mit der feuchten Hand nur einmal (quasi symbolisch) über die Schuhe gestrichen, auch wenn hierbei der größte Teil trocken bleibt.
Al-mughirah Bnu-schu’bah (radial-laahu ‘anhu) sagte:

كُنْتُ مَعَ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ذَاتَ لَيْلَةٍ فِي سَفَرٍ فَقَالَ أَمَعَكَ مَاءٌ قُلْتُ نَعَمْ فَنَزَلَ عَنْ رَاحِلَتِهِ فَمَشَى حَتَّى تَوَارَى ‏عَنِّي فِي سَوَادِ اللَّيْلِ ثُمَّ جَاءَ فَأَفْرَغْتُ عَلَيْهِ الْإِدَاوَةَ فَغَسَلَ وَجْهَهُ وَيَدَيْهِ وَعَلَيْهِ جُبَّةٌ مِنْ صُوفٍ فَلَمْ يَسْتَطِعْ أَنْ يُخْرِجَ ذِرَاعَيْهِ مِنْهَا حَتَّى أَخْرَجَهُمَا مِنْ أَسْفَلِ الْجُبَّةِ فَغَسَلَ ذِرَاعَيْهِ ثُمَّ مَسَحَ بِرَأْسِهِ ثُمَّ أَهْوَيْتُ لِأَنْزِعَ خُفَّيْهِ فَقَالَ دَعْهُمَا فَإِنِّي أَدْخَلْتُهُمَا طَاهِرَتَيْنِ فَمَسَحَ عَلَيْهِمَا.
“Ich war mit dem Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) nachts auf Reisen, dann fragte er: “Hast du Wasser?” Ich antwortete: “Ja”, dann stieg er von seinem Reittier ab und ging, bis er durch die Dunkelheit für mich nicht mehr sichtbar war, dann kam er zurück, dann goss ich für ihn das Wasser, dann wusch er sein Gesicht und seine Hände. Er trug eine Wolljacke und konnte seine Arme nicht davon herausbringen, so hat er sie von unter der Jacke herausgebracht, dann wusch er seine Arme, dann strich er mit nassen Händen über seinen Kopf. Danach beugte ich mich nieder, um ihm die Schuhe auszuziehen, er sagte: “Lass sie an, denn ich habe sie angezogen, während sie rituell rein (taahir) waren. Dann strich er (mit seinen nassen Händen) über sie.” (B, M, A, T, I, N)
Jedes Mal, wenn die rituelle Gebetswaschung erneuert wird, muss auch die rituelle Benetzung vorgenommen werden.
Frist der rituellen Benetzung von Schuhen

Ortsansässige dürfen die rituelle Benetzung einen Tag und eine Nacht lang durchführen. Diese Frist beginnt nach der ersten Annullierung der rituellen Gebetswaschung, nachdem man die Schuhe angezogen hat.
Reisende können die rituelle Benetzung drei Tage und Nächte praktizieren. Sollte man nach Imaam Asch-schafi’iy als Ansässiger die rituelle Benetzung
vollzogen haben und dann eine Reise antreten, dann ist die Frist für diese Handlung die Frist für Ansässige und nicht für Reisende, wenn man vor Antritt der Reise einmal die rituelle Benetzung praktizierte, sonst gilt die Frist für Reisende.
Sollte man die rituelle Gebetswaschung innerhalb der Frist erneuert haben und dann die Frist zu Ende gehen, obwohl man noch über die rituelle Gebetswaschung verfügt, dann zieht man diese Schuhe aus und wäscht nur seine Füße.
Nach Imaam Maalik und Imaam Ahmad muss die rituelle Gebetswaschung insgesamt erneuert werden, weil ihrer Meinung nach die Durchführung der rituellen Gebetswaschung ohne zeitliche Unterbrechung ein Pflichtteil ist.
Bedingungen zur Durchführung der rituellen Benetzung von Schuhen

Die Schuhe müssen:
im Zustand der rituellen Gebetswaschung angezogen werden,
frei von Nadschaasah (ritueller Unreinheit) sein – sollten sie mit ritueller Unreinheit behaftet sein, dann müssen sie vorher gewaschen werden, sonst macht diese Handlung das rituelle Gebet ungültig,
bis über die Knöchel reichen und an diesen Füßen haften, ohne angezogen zu werden,
ohne Löcher sein, die dreimal größer als der kleine Zeh sind,
wasserundurchlässig und stabil sein. Nach Imaam Asch-schaafi’iy’ muss ein Reisender diese Schuhe drei Tage und ein Ortsansässiger einen Tag lang ununterbrochen benutzen können, ohne dass diese aufreißen. Imaam Abu-haniifah verlangt, dass man in Lage sein muss, mit diesen Schuhen mindestens 5,5 km zu gehen.

Ungültigkeit der rituellen Benetzung von Schuhen

Die rituelle Benetzung wird ungültig bzw. darf nicht durchgeführt werden:
nach Ablauf der Frist,
(nach Imaam Maalik gibt es keine Frist für die rituelle Benetzung),
wenn man einen der Schuhe oder beide auszieht und
bei der rituellen Ganzwaschung.
Die rituelle Benetzung auf angezogenen Socken

Die Socken werden bei der rituellen Benetzung genauso gehandhabt wie Schuhe. Sie müssen die gleichen Bedingungen erfüllen, undurchsichtig und so dick sein, dass man mit ihnen (ohne Schuhe) laufen kann, ohne dass sie dabei zerreißen.
Die rituelle Benetzung auf Verbänden

Im Falle von Verletzungen und Krankheiten, bei denen der direkte Kontakt der Haut mit Wasser nicht möglich bzw. medizinisch nicht erwünscht ist, darf an diesem Körperteil bei beiden rituellen Teil- und Ganzkörperwaschungen, die rituelle Benetzung durchgeführt werden. Diese Ausnahmeregel gilt nur, solange die medizinische Indikation besteht.
Im Gegenteil zu den Schuhen muss ein medizinischer Verband nicht im Zustand der rituellen Teil- bzw. Ganzkörperwaschung angelegt werden. Auch ist hier keine Frist vorgesehen.

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6 Jahre 11 Monate her #71 von Muhammed
Muhammed antwortete auf Khuff
Hier nun auch die Antwort von www.Islam-wissen.com :

As-salaamu ´alaikum.

Anbei die Antworten.

Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

1.) Nach dem eine gültige Gebetswaschung vollzogen wurde, ist es erlaubt, „normale“ Socken und darüber die Chuff (Lederstrümpfe) anzuziehen.

2.) Es ist nicht zwingend, direkt nach dem Vollziehen der rituellen Gebetswaschung, die Chuff (Lederstrümpfe) anzuziehen. Wichtig ist nur, dass die Chuff (Lederstrümpfe) im Zustand der rituellen Reinheit angezogen werden.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com

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